Garantie & Reparaturen

Diese Seite erklärt, welche Fälle von der freiwilligen Velur-Garantie abgedeckt sind, welche Fälle ausgeschlossen sind und wie wir die lebenslange Garantie auf Herstellungsfehler, Steinverlust, Größenanpassungen, Vergoldung, Ketten, Armbänder, Ohrstecker, Einsendungen und Reparaturen prüfen.

Wichtig: Die freiwillige Velur-Garantie gilt zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten. Dabei gilt ausdrücklich: gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen dir unabhängig von dieser Garantie zu und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Diese Garantie schränkt deine gesetzlichen Rechte nicht ein.

1. Garantiegeberin, Geltungsbereich und Dauer

Garantiegeberin ist die F.M. Luxury Collections Ltd., ONISIFOROU CENTER, 2nd floor, 8011 Agios Theodoros, Zypern. Kontakt für Garantie- und Reparaturfälle: hey@velur.de.

Die Velur-Garantie gilt für Schmuckstücke, die direkt über Velur gekauft wurden. Sie bezieht sich auf nachweisbare Material-, Verarbeitungs- und Fassungsfehler, die bereits auf die Herstellung des Schmuckstücks zurückzuführen sind. Erfasst sind die über Velur verkauften Schmuckstücke im Zustand der ursprünglichen Lieferung, einschließlich einer durch Velur vorgenommenen Gravur oder einer durch Velur vorgenommenen Größenanpassung innerhalb der technisch möglichen Grenzen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Bestellungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte können sich je nach Land unterscheiden und richten sich nach dem jeweils anwendbaren Recht.

Für die freiwillige Garantie gilt die Fassung, die dir spätestens bei Lieferung bereitgestellt wurde oder die zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Website veröffentlicht war, sofern keine individuell abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Dauer der Garantie: Die lebenslange Velur-Garantie auf nachgewiesene Herstellungsfehler ist zeitlich nicht begrenzt. Liegt eindeutig ein Material-, Verarbeitungs- oder Fassungsfehler aus der Herstellung vor, beheben wir ihn auch nach Jahren kostenfrei. Nicht erfasst sind normale Abnutzung, nutzungsbedingte Schäden und Steinverlust ohne Herstellungsfehler. Die Zeiträume in den folgenden Tabellen regeln ausschließlich, wie wir Grenzfälle prüfen und Kosten aufteilen. Sie verkürzen die Garantie auf Herstellungsfehler nicht.

Die Garantie ist keine Versicherung gegen normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, Verlust, Diebstahl oder nachträgliche Beschädigungen.

2. Was von der Garantie abgedeckt ist

Von der Garantie abgedeckt sind nachweisbare Material- und Verarbeitungsfehler. Dazu können insbesondere folgende Fälle gehören:

  • Porosität oder strukturelle Fehler im Edelmetall, sofern diese auf die Herstellung zurückzuführen sind.
  • Fehlerhafte Lötstellen oder vergleichbare Verarbeitungsfehler.
  • Fassungsfehler, wenn ein Mittelstein, Seitenstein oder Akzentstein aufgrund eines nachweisbaren Herstellungsfehlers nicht korrekt gefasst wurde.
  • Ungewöhnliche Beschichtungs- oder Verarbeitungsfehler bei vergoldeten Schmuckstücken, sofern diese nicht durch Tragen, Reibung, Feuchtigkeit, Kosmetik oder äußere Einwirkung entstanden sind.
  • Strukturelle Mängel, die nicht durch Tragen, Stoß, Druck, Zug, Verformung, Fremdreparatur oder unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
  • Gebrochene oder verbogene Ohrstecker-Stifte, sofern kein äußerer Schaden, keine Verformung und keine unsachgemäße Nutzung erkennbar ist und ein Herstellungsfehler vorliegt.

3. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Gebrauch, äußere Einwirkung oder nachträgliche Veränderungen entstehen. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Normale Abnutzung, Kratzer, Gebrauchsspuren, Ablagerungen oder Verfärbungen durch Pflegeprodukte.
  • Natürliche Abnutzung von Vergoldungen oder Gold-Vermeil-Beschichtungen durch Tragen, Reibung, Hautkontakt, Feuchtigkeit, Schweiß, Kosmetik, Parfum, Chlor, Reinigungsmittel oder chemische Einflüsse.
  • Schäden durch Stoß, Druck, Ziehen, Hängenbleiben, Fallenlassen, Verformung oder starke Belastung.
  • Schäden durch Sport, Krafttraining, Gartenarbeit, handwerkliche Arbeit, Schlafen mit Schmuckstücken, Reinigungsmittel, Chlor oder Chemikalien.
  • Schäden durch unsachgemäße Reinigung, insbesondere durch ungeeignete Ultraschallgeräte oder aggressive Reinigungsmittel.
  • Verlust des Schmuckstücks, Verlust einzelner Steine oder Diebstahl, sofern kein nachweisbarer Herstellungsfehler vorliegt.
  • Schäden durch Reparaturen, Größenänderungen oder Bearbeitungen durch andere Juweliere, Goldschmiede oder Werkstätten.
  • Schäden, die durch eine Größenanpassung außerhalb der technisch möglichen Grenzen entstehen.

Hinweis zu Edelsteinen und Halbedelsteinen: Farbveränderungen bei Edelsteinen und Halbedelsteinen (z. B. Mondstein, Opal, Smaragd) können auf natürliche Materialeigenschaften oder auf Qualitätsmängel zurückzuführen sein. Solche Fälle prüfen wir individuell. Wenn eine ungewöhnliche Veränderung auftritt, die nicht durch Pflegeprodukte, Chemikalien oder äußere Einwirkung erklärbar ist, kann ein Garantiefall vorliegen. Bitte kontaktiere uns mit Fotos, damit wir den Fall beurteilen können.

4. Steinverlust und gelockerte Steine

Steinverlust und gelockerte Steine werden immer einzeln geprüft. Entscheidend sind der Zustand des Rings, das Alter des Schmuckstücks, die Art der Fassung und erkennbare Spuren von Tragen, Stoß, Druck oder Verformung.

Diese Regelung gilt für Akzent- und Seitensteine ebenso wie für den Mittelstein. Da der Mittelstein in der Regel besonders stabil gefasst ist, prüfen wir einen Mittelsteinverlust ohne erkennbaren äußeren Schaden besonders sorgfältig und kundenfreundlich.

ZeitraumPrüfung und Regelung
Innerhalb von 6 Monaten nach ErhaltWir prüfen Steinlockerungen und Steinverlust besonders kulant. Wenn kein äußerer Schaden, keine Verformung, keine Fremdbearbeitung und keine unsachgemäße Nutzung erkennbar ist, wird ein gelockerter oder herausgefallener Akzentstein, Seitenstein oder Mittelstein grundsätzlich vorrangig als möglicher Fassungsfehler geprüft. Liegt ein entsprechender Fehler vor, wird der Stein kostenfrei wieder eingesetzt oder ersetzt.
6 bis 12 Monate nach ErhaltWir prüfen kostenfrei, ob ein Material-, Verarbeitungs- oder Fassungsfehler vorliegt. Liegt ein Garantiefall oder ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor, übernehmen wir die Reparatur. Liegt kein solcher Fall vor, erhältst du vorab einen Kostenvoranschlag.
Nach mehr als 12 MonatenSteinverlust gilt häufig als Reparaturfall, da Fassungen bei täglichem Tragen belastet werden. Für Prüfung, Handling und Rücksendeprozess kann außerhalb eines geltend gemachten gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs vorab eine Pauschale von 50 € anfallen. Wird ein Garantiefall oder ein gesetzlicher Gewährleistungsfall bestätigt, wird diese Pauschale erstattet oder mit der Reparatur verrechnet. Eine kostenlose Reparatur erfolgt, wenn eindeutig ein Herstellungsfehler oder ein sonstiger abgedeckter Anspruch festgestellt wird.

Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung: Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beheben wir einen nachgewiesenen Mangel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich. Die Pauschale fällt nicht an, wenn du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geltend machst.

Pavé-, Akzent- und detailreiche Fassungen sind filigraner als schlichte Solitärfassungen. Sie sollten regelmäßig geprüft werden. Wenn ein Stein locker wirkt oder sich die Fassung verändert, sollte der Ring nicht weiter getragen werden, bis er geprüft wurde.

5. Gold Vermeil, Vergoldung und Oberflächen

Gold Vermeil und vergoldete Schmuckstücke besitzen eine hochwertige Oberflächenveredelung. Diese Veredelung ist nicht mit massivem Gold gleichzusetzen und kann sich je nach Trageverhalten, Reibung, Hautkontakt und Pflege mit der Zeit verändern.

Eine natürliche Abnutzung der Vergoldung, sichtbarer Abrieb, Nachdunkeln oder Verfärbungen durch Feuchtigkeit, Schweiß, Kosmetik, Parfum, Chlor, Reinigungsmittel oder chemische Einflüsse sind nicht von der Garantie abgedeckt.

FallPrüfung und Regelung
Ungewöhnliche Beschichtungsfehler innerhalb von 6 MonatenWir prüfen den Fall kulant. Eine kostenlose Nachbesserung erfolgt, wenn ein Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wird und keine äußere Einwirkung oder unsachgemäße Nutzung erkennbar ist.
Natürliche Abnutzung der VergoldungNatürlicher Abrieb durch Tragen, Reibung, Hautkontakt oder Alltagseinflüsse ist kein Garantiefall. Nach Möglichkeit können wir eine kostenpflichtige Aufarbeitung oder Neuvergoldung anbieten.
Kontakt mit Wasser, Kosmetik oder ChemikalienVeränderungen durch Duschen, Schwimmen, Schweiß, Parfum, Creme, Chlor, Reinigungsmittel oder ähnliche Einflüsse sind von der Garantie ausgeschlossen.

6. Ketten, Armbänder, Ohrstecker, Verschlüsse und Ösen

Ketten, Armbänder, Ohrstecker, Verschlüsse, Ösen und Verbindungsringe sind bewegliche und besonders belastete Schmuckelemente. Ein Riss oder Bruch ist nicht automatisch ein Garantiefall, da solche Schäden häufig durch Zug, Hängenbleiben, Verdrehen, Schlafen, Sport oder starke Belastung entstehen.

Ketten, Armbänder, Verschlüsse und Ösen

ZeitraumPrüfung und Regelung
Innerhalb von 8 Wochen nach ErhaltWir prüfen Risse, Brüche oder defekte Verschlüsse besonders kulant. Wenn kein Zugschaden, keine Verformung, kein Hängenbleiben und keine unsachgemäße Nutzung erkennbar ist, kann eine Reparatur oder ein Austausch kostenfrei erfolgen.
Nach mehr als 8 WochenGerissene Ketten, Armbänder, Ösen oder Verbindungen gelten häufig als nutzungsbedingter Reparaturfall. Je nach Aufwand bieten wir meist eine kostenpflichtige Reparatur im Bereich von 30 € bis 50 € an. Bei höherem Aufwand erhältst du vorab einen Kostenvoranschlag.
Bei eindeutigem Material- oder VerarbeitungsfehlerWenn eindeutig ein Herstellungsfehler festgestellt wird, übernehmen wir die Nachbesserung kostenfrei. Dies gilt nicht bei sichtbarem Zugschaden, Verformung, starker Belastung oder Fremdbearbeitung.

Ohrstecker und Stifte

Ohrstecker-Stifte und Ohrstecker-Verschlüsse sind filigrane Bauteile, die bei täglichem Tragen belastet werden. Ein verbogener oder gebrochener Stift wird individuell geprüft.

ZeitraumPrüfung und Regelung
Innerhalb von 6 Monaten nach ErhaltWir prüfen besonders kulant auf einen möglichen Herstellungsfehler. Wenn kein äußerer Schaden, keine Verformung und keine unsachgemäße Nutzung erkennbar ist, erfolgt eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch.
Nach mehr als 6 MonatenEin gebrochener oder verbogener Stift gilt häufig als nutzungsbedingter Verschleiß. Wir bieten nach Möglichkeit eine kostenpflichtige Reparatur oder einen Ersatz an. Liegt eindeutig ein Herstellungsfehler vor, übernehmen wir die Kosten.

7. Größenanpassungen, 180-Tage-Resize und Gravur

Der kostenlose 180-Tage-Resize ist ein freiwilliger Velur-Service und wird auf der Seite zur Größenanpassung separat beschrieben. Diese Garantie-Seite regelt ergänzend, wie sich eine Größenanpassung auf Garantie- und Reparaturfälle auswirkt.

Eine durch Velur vorgenommene Größenanpassung innerhalb der technisch möglichen Grenzen führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie. Die Garantie bleibt für Material- und Verarbeitungsfehler bestehen. Technisch möglich ist je nach Modell in vielen Fällen eine Anpassung um bis zu zwei Ringgrößen; die genaue Grenze hängt jedoch von Ringmodell, Fassung, Steinbesatz, Material und Gravur ab.

Schäden, die durch eine Größenänderung außerhalb der technisch möglichen Grenzen, durch eine Fremdwerkstatt oder durch nachträgliche Verformung entstehen, sind nicht von der Garantie abgedeckt.

Sollte innerhalb von 30 Tagen nach einer durch Velur vorgenommenen Größenanpassung eine Auffälligkeit an der Fassung auftreten, prüfen wir den Ring bevorzugt. Wenn die Ursache eindeutig auf die Anpassung zurückzuführen ist, beheben wir den Fehler kostenfrei.

Eine durch Velur angebotene und ausgeführte Gravur berührt die Garantie nicht. Schäden durch nachträgliche Gravuren oder Bearbeitungen durch Dritte sind nicht von der Garantie abgedeckt.

8. Reparaturen außerhalb der Garantie

Wenn kein Garantiefall und kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt, bieten wir nach Möglichkeit einen kostenpflichtigen Reparaturservice an. Nach Prüfung des Schmuckstücks erhältst du vorab eine Einschätzung und einen Kostenvoranschlag.

Bei Reparaturfällen nach mehr als 12 Monaten kann außerhalb eines geltend gemachten gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs vor Ausstellung eines Rücksendeprozesses eine Prüf- und Handlingpauschale von 50 € anfallen. Wird bei der Prüfung ein Garantiefall oder ein gesetzlicher Gewährleistungsfall bestätigt, wird die Pauschale erstattet oder mit der Reparatur verrechnet.

Bei gerissenen Ketten, Armbändern, Ösen oder Verbindungsringen nach mehr als 8 Wochen liegt die Reparatur je nach Aufwand meist im Bereich von 30 € bis 50 €. Bei komplexeren Schäden oder Ersatzteilen erhältst du vorab einen individuellen Kostenvoranschlag.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. In der Regel dauert eine Reparatur nach Eingang und Prüfung des Schmuckstücks etwa 3 bis 5 Wochen.

9. Versand und Risiko bei Einsendung

Bitte sende Schmuckstücke nicht unangekündigt ein. Kontaktiere uns zuerst per E-Mail, damit wir den Fall prüfen, die nächsten Schritte bestätigen und dir die richtige Rücksendeadresse mitteilen können.

Nach Freigabe durch Velur erfolgt die Einsendung in der Regel an eine von uns benannte deutsche Annahmestelle. Die konkrete Adresse teilen wir dir im jeweiligen Fall schriftlich mit. Eine Einsendung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe durch Velur möglich.

Wenn ein Garantiefall oder ein gesetzlicher Gewährleistungsfall bestätigt wird, übernehmen wir die notwendigen Rücksendekosten im Rahmen der gesetzlichen oder bestätigten Garantieabwicklung. Wenn kein Garantiefall vorliegt und du eine kostenpflichtige Reparatur wünschst, teilen wir dir Versand- und Reparaturkosten vorab mit.

Bis zum Eingang bei unserer Annahmestelle liegt das Transportrisiko bei der einsendenden Person, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Wir empfehlen einen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung und eine sichere Verpackung.

Hinweis zu Rückgaben und Widerruf: Fragen zu Rückgaben, Widerruf, Umtausch oder Lieferverzögerungen sind nicht Gegenstand dieser Garantie. Informationen dazu findest du in unseren AGB und auf unserer Rückgabe-Seite.

10. Pflege und regelmäßige Prüfung

Ein Schmuckstück ist für den Alltag gemacht, sollte aber nicht bei jeder Tätigkeit getragen werden. Bitte lege Ringe, Ketten, Armbänder und vergoldete Schmuckstücke bei Sport, schwerem Heben, Gartenarbeit, handwerklicher Arbeit, Schlafen, Duschen, Schwimmen, Reinigungsmitteln, Chlor und ähnlichen Belastungen ab.

Vergoldete Schmuckstücke und Gold Vermeil sollten nicht mit Parfum, Creme, Haarspray, Schweiß, Chlor, Reinigungsmitteln oder anderen chemischen Einflüssen in Kontakt kommen. Bewahre sie trocken und separat auf, um Reibung und Abrieb zu reduzieren.

Wir empfehlen, täglich getragene Ringe regelmäßig prüfen zu lassen. So können gelockerte Fassungen früh erkannt werden, bevor ein Stein verloren geht.

11. So meldest du einen Garantie- oder Reparaturfall

Wenn du einen möglichen Garantie- oder Reparaturfall melden möchtest, kontaktiere uns bitte per E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Werktagen mit einer ersten Einschätzung oder den nächsten Schritten.

Bitte sende uns folgende Informationen:

  1. Bestellnummer oder Name der bestellenden Person.
  2. Kurze Beschreibung des Problems.
  3. Fotos des gesamten Schmuckstücks und Detailfotos der betroffenen Stelle.
  4. Information, wann dir das Problem aufgefallen ist und ob das Schmuckstück weiter getragen wurde.
  5. Information, ob das Schmuckstück bereits durch eine andere Werkstatt, einen Juwelier oder Goldschmied bearbeitet wurde.

Bitte trage das Schmuckstück nicht weiter, wenn ein Stein locker ist, eine Fassung verändert wirkt, eine Kette beschädigt ist oder das Schmuckstück sichtbar verformt ist. Durch weiteres Tragen kann sich der Schaden vergrößern.

Kontakt

E-Mail: hey@velur.de

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Perfektion braucht Zeit.

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Unsere Goldschmiede fertigen jeden Ring einzeln – Stein für Stein, in echter Handarbeit.

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